Bei einem fachpsychologischen Gutachten handelt es sich um eine schriftliche, psychologische Antwort auf eine eingeschränkte Einzelfrage mit Befunderhebung. Er basiert stets auf mehreren persönlichen Gesprächen und Untersuchungen mit der zu begutachtenden Person und unter Umständen auch ihren Bezugspersonen. Das Ziel hierbei ist eine Entscheidungsfindung bei einer konkreten Fragestellung. Hierzu bedarf es die zu begutachtende Person in ihrer Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu verstehen, ihre kognitiven Fähigkeiten zu beurteilen, Empfehlungen auszusprechen und Prognosen zu erstellen.
Fachpsychologische Gutachten werden zu diagnostischen Zwecken und auf richterliche Anfrage im Bereich Sozialrecht (z.B. Betreuungsrecht, Transsexuellen-Gesetz), Strafrecht und –vollzug (z.B. Schuldfähigkeit, Kriminalprognose) und Vormundschafts- und Familienrecht (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Entzug der elterlichen Sorge) erstellt.