Psychotherapie in Form von Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Antragsstellung komplett finanziert, so dass für Sie keine Kosten entstehen. Unsere Praxis verfügt über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für die psychotherapeutische Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Sie benötigen für eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis lediglich Ihre Versichertenkarte, die Sie mir einmal im Quartal vorweisen. Eine Überweisung von einem Arzt (z.B. Hausarzt) ist nicht notwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen sind bzgl. einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel wohlwollend und förderlich eingestellt. Gesetzmäßig stehen Ihnen stets 3 psychotherapeutische Sprechstunden und 4 Probesitzungen (probatorische Sitzungen) zu. Diese können Sie dazu nutzen, zu überprüfen, ob eine Psychotherapie indiziert ist, das psychotherapeutische Behandlungsangebot und der von Ihnen auserwählte Therapeut Ihnen zusagen oder nicht. Die Sprechstunden und Probesitzungen sind für Sie als gesetzlich versicherte/r KlientIn ebenfalls kostenfrei und können so oft, wie Sie wollen bei diversen Therapeuten in Anspruch genommen und problemlos abgerechnet werden. Im nächsten Schritt, wird für Sie ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren je nach Antragstellung 24 (Kurzzeittherapie), 60 (Langzeittherapie) oder maximal 80 (Langzeittherapie – Fortführung) Sitzungen. Die bewilligten Sitzungen müssen nicht vollends ausgeschöpft werden und eine Psychotherapie kann auch jederzeit abgebrochen werden. Es gibt keinerlei Verpflichtungen Ihrerseits. Nach Abschluss einer Behandlung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Psychotherapiepause von 2 Jahren zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit können antragsfrei Beratungsgespräche (3x pro Quartal), die ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen werden, oder eine Akutbehandlung in Krisensituationen im Umfang von maximal 12 Stunden in Anspruch genommen werden.